StartseiteMitteilungImpressum
Unbenannte Seite
Nachrichten
Unbenannte Seite
CDU-Bonn
Wahlen
Einteilung der Wahlbezirke
zur Kommunalwahl 2020
23. Mai 2020

Kartenausschnitt
Bild vergrößert Kartenausschnitt
Zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Stichwahl bei der Bürgermeister- und Landratswahl sowie der Neuregelung der Einteilung der Wahlbezirke bei den Kommunalwahlen mit Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019, hat die SPD Landtagsfraktion das Verfassungsgericht NRW angerufen. Dieses hat am 20.12.2019 in seinem Urteil verkündet, dass die Abschaffung der Stichwahl und die Einteilung der Wahlbezirke verfassungswidrig und damit nichtig ist.

Dieses Urteil hat insbesondere in Bezug auf die Einteilung des Wahlgebietes in vielen Bonner Stimmbezirken Änderungen notwendig gemacht. Denn das Landesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass grundsätzlich von einer Abweichung von höchstens 15% von der durchschnittlichen (anrechenbaren) Einwohnerzahl, pro Wahlbezirk auszugehen ist. Für den Wahlbezirk 15 Venusberg/Ippendorf bedeutet das konkret, dass Teile der Straßen Auf dem Heidgen und Röttgener Straße/Im Katzenloch (s. Kartenausschnitt) an den Wahlbezirk 16 Röttgen/Ückesdorf abgegeben werden mussten, weil die dortige durchschnittliche Einwohnerzahl geringer ist. Der Kommunalwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2020 diesen Änderungen der Wahlbezirksgrenzen zugestimmt.

Version 5.00 vom 10. Mai 2006 - © Andreas Niessner