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CDU-Bonn
Aus CDU-Stadtratsfraktion:
Straßenausbaubeiträge: BürgerInnen sollen auch rückwirkend entlastet werden
Verwaltung schließt sich CDU-Änderungsantrag an
16. Dezember 2020

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Die Kehrtwende der Verwaltung kam nach monatelangem hartnäckigem Widerstand überraschend: in der Fortsetzung der Ratssitzung durch den Hauptausschuss am Montagabend (14. Dezember) ließ Oberbürgermeisterin Katja Dörner eine Stellungnahme des Baudezernats verlesen, wonach auch die Anliegerinnen und Anlieger von Kanal- und Straßenbaumaßnahmen, aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 rückwirkend hinsichtlich ihrer Kostenbeteiligung entlastet werden. Damit schließt sich die Verwaltung der Auffassung der CDU-Ratsfraktion in deren Änderungsantrag (DS 201984-01 AA) auf ganzer Linie an. „Das ist ein großer Erfolg und ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für alle Bonnerinnen und Bonner, bei denen ab 2018 Kanal- und Straßenbaumaßnahmen stattgefunden haben. Denn mit dieser Entscheidung erhalten auch sie die 50-prozentige Reduzierung ihrer Ausbaubeiträge, soweit es sich um Maßnahmen handelt, die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet werden“, freute sich CDU-Fraktionsvorsitzender Guido Déus über das Abrücken der Verwaltung von ihrer eigenen Vorlage. „Unsere Hartnäckigkeit hat sich für die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt.“

Déus hatte sich als Landtagsabgeordneter und kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion nachdrücklich für die am 2.1.2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie des Landes zu Straßenausbaubeiträgen eingesetzt. Darin sind rückwirkend auch die Maßnahmen berücksichtigt, die zwischen 2018 und 2020 umgesetzt worden sind. Die Landesregelung sieht eine 50prozentige Entlastung der beitragspflichtigen Anlieger vor, die andere Hälfte wird den Kommunen durch Fördergelder des Landes erstattet.

„Monatelang hat die Verwaltung bei den zurück liegenden Kanalsanierungen auf dem Beschlussdatum des aktuellen Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) im Dezember 2017 beharrt. Die uns in der Ratssitzung vorliegende Verwaltungsvorlage (DS 201984) sah lediglich vor, Anlieger ab dem 1.1.2021 in den Genuss der landesseitigen Vergünstigung kommen zu lassen. Doch wir haben nicht locker gelassen. Ohne unsere permanente Intervention und unseren Änderungsantrag könnten die betroffenen Anlieger jetzt nicht von der Entlastung bei den teilweise nicht unerheblichen Beiträgen nach dem KAG profitieren“, betont Déus. Davon abgesehen drohten den Kommunen auch keine Einnahmeverluste, denn durch die Beteiligung der Städte an dem Landesprogramm würden die gewährten Entlastungen für die Bürger in den kommunalen Haushalten ausgeglichen.

Version 5.00 vom 10. Mai 2006 - © Andreas Niessner